Samstag, 29. Juli 2017

Petition richtet sich an Aufsichtsratsvorsitzender der SWSG, 1. Bürgermeister der Landeshauptstadt Stuttgart Michael Föll und an 1 mehr

Die Stadt Stuttgart soll eine todkranke Frau nicht auf die Straße werfen!

Mein Mann betreut seit mehreren Jahren eine Familie in Stuttgart, und zwar:
·         Manuela T., eine 49-jährige todkranke Frau,
·         ihre 24-jährige Tochter Jasvina, die derzeit eine Ausbildung zur Altenpflegerin macht sowie deren fünfjährige Tochter,
·         ihr 26-jähriger Sohn Samuel, der zu 60 % geistig behindert ist (und der meinen Mann seit sieben Jahren als gesetzlich bestellten Betreuer hat).
Manuela T. leidet unter anderem unter Multipler Sklerose, verschiedenen Krebserkrankungen und hat nach einer Operation einen künstlichen Darmausgang. Sie ist zu 100 % schwerbehindert und auf einen Rollstuhl angewiesen. Sie ist im Pflegegrad 5 eingestuft, wird täglich ärztlich versorgt, muss aber die Medikamente für Chemo- und Schmerztherapie teilweise selbst bezahlen, weil die Krankenkasse nur einen Teil der Kosten übernimmt. Ein Pflegedienst kommt zweimal am Tag zu ihr in die Wohnung.
Jasvina wird ihre Ausbildung bei dem Pflegedienst, von dem auch ihre Mutter versorgt wird, in zwei Jahren abschließen. Da der praktische Ausbildungsteil im Stadtgebiet Stuttgart stattfindet, würde ein Umzug nach außerhalb ihre Ausbildung enorm erschweren. Ihr Kind hat in der Nähe der jetzigen Wohnung einen Kindergartenplatz.
Wegen einer Räumungsklage der SWSG soll die Familie bis zum 31. Juli ihre Wohnung verlassen. Alle bisherigen Versuche, auf dem angespannten Stuttgarter Wohnungsmarkt eine für die Familie passende Wohnung zu finden (behindertengerecht, barrierefrei, bezahlbar), sind gescheitert.
Die Stadt Stuttgart verfügt zwar über sogenannte „Notwohnungen“ – diese sind aber ebenfalls im Besitz der SWSG (Stuttgarter Wohnungs- und Städtebaugesellschaft, ein kommunales Unternehmen, in deren Aufsichtsrat sich mit Michael Föll und Peter Pätzold zwei Stuttgarter Bürgermeister befinden).  
Alle rechtlichen Möglichkeiten sind ausgeschöpft. Die Stadt Stuttgart speist Manuela T. damit ab, nach einer Unterbringung suchen zu wollen. Aber bis jetzt sieht es danach aus, dass sie ab dem 1. August obdachlos sein wird – Angaben zu einer Unterbringung auf dem Stuttgarter Campingplatz sind vage (besonders was die Kostenübernahme angeht) oder beziehen sich auf eine Unterbringung in einer Flüchtlingsunterkunft (was beim Gesundheitszustand von Manuela T. völlig unmöglich ist).
Wir möchten, dass der Sozialbürgermeister der Stadt Stuttgart Werner Wölfle und der 1. Bürgermeister der Stadt Stuttgart Michael Föll, der gleichzeitig Aufsichtsratsvorsitzender der SWSG ist, darauf hinwirken, dass die Familie in ihrer jetzigen Wohnung bleiben kann, bis die Stadt Stuttgart ihr eine andere Sozialwohnung zur Verfügung stellt.
Diese Familie mag als das erscheinen, was man so leichthin als „sozial schwach“ bezeichnet. Darum ist es für sie auch so schwer, ein Wohnung zu finden. Aber ich kenne Frau Manuela T. als einen intelligenten, liebenswerten und sehr energischen Menschen, die es – auch mit Hilfe meines Mannes – unter den widrigsten Umständen geschafft hat, ihrem Sohn, ihrer Tochter und ihrer Enkelin ein normales Familienleben zu ermöglichen. Mit anzusehen, wie ihnen der Boden unter den Füßen weggezogen wird, ist schrecklich. Das möchte ich mit ihrer Hilfe versuchen zu verhindern.
Diese Petition wird versendet an:
  • Aufsichtsratsvorsitzender der SWSG, 1. Bürgermeister der Landeshauptstadt Stuttgart
    Michael Föll
  • Bürgermeister der Stadt Stuttgart, Referat Soziales und gesellschaftliche Integration
    Werner Wölfle

Petitionsbrief an:

Aufsichtsratsvorsitzender der SWSG, 1. Bürgermeister der Landeshauptstadt Stuttgart Michael Föll
Bürgermeister der Stadt Stuttgart, Referat Soziales und gesellschaftliche Integration Werner Wölfle
Sehr geehrter Herr Föll
Sehr geehrter Herr Wölfle
ich möchte Sie bitten, sich dafür einzusetzen, dass eine todkranke und schwerbehinderte Frau mit ihrer Familie, die in Stuttgart in einer Sozialwohnung der SWSG leben, nicht am 1. August 2017 auf die Straße gesetzt werden. Sie sollen solange in ihrer Wohnung bleiben können, bis die Stadt Stuttgart in der Lage ist, ihr eine Ersatzwohnung zuzuweisen.
Sie waren schon mit dem Fall befasst, aber wahrscheinlich war es Ihnen bisher nicht möglich, sich mit den persönlichen Details der Familie vertraut zu machen.
Es handelt sich um Frau Manuela Thind, ihre Tochter Jasvina Thind mit deren Tochter Branda Tracy sowie ihrem Sohn Samuel Wagner.
Durch einen Vergleich als Folge einer Räumungsklage der SWSG sind sie verpflichtet, die Wohnung in der Wolframstr. 64d bis zum 31. Juli 2017 zu verlassen. Trotz vieler Versuche während der vergangenen Monate ist es nicht gelungen, auf dem angespannten Stuttgarter Wohnungsmarkt eine für die Familie geeignete Wohnung zu finden. Besondere Schwierigkeiten liegen darin, dass:
Manuela Thind (49 Jahre) zu 100 Prozent schwerbehindert und in Pflegestufe 5 ist. Sie leidet unter anderem unter Multipler Sklerose, verschiedenen Krebserkrankungen und hat nach einer Operation einen künstlichen Darmausgang. Sie wird täglich ärztlich versorgt, muss aber die Medikamente für Chemo- und Schmerztherapie teilweise selbst bezahlen, weil die Krankenkasse nur einen Teil der Kosten übernimmt. Ein Pflegedienst kommt zweimal am Tag zu ihr in die Wohnung. Sie ist auf einen Rollstuhl angewiesen.
Jasvina Thind (24 Jahre) macht bei einem Pflegedienst in Stuttgart eine Ausbildung zur Altenpflegerin. Dabei ist sie jetzt bereits auch praktisch im Pflegebetrieb mit eingebunden, d.h. sie hat zeitlich über den Tag verteilt von frühmorgens bis spätabends Termine zur Pflege bedürftiger Menschen. Zusätzlich absolviert sie eine schulische Ausbildung. Voraussichtlich wird Jasvina ihre Ausbildung in etwa zwei Jahren abschließen. Sie ist allein erziehend, ihre Tochter Branda Tracy besucht voraussichtlich bis Herbst nächsten Jahres einen Kindergarten in der Nähe der jetzigen Wohnung.
Samuel Wagner (26 Jahre) hat eine geistige Behinderung (60 Prozent schwerbehindert) und ist nur eingeschränkt geschäftsfähig. Er ist noch nicht fähig, selbständig und vollständig eigenverantwortlich zu leben und hat auch deshalb seit seiner Jugend einen Vormund und seit seiner Volljährigkeit einen gerichtlich bestellten Betreuer, der für ihn den Rechtsverkehr mit Gerichten und Behörden sowie die finanziellen Angelegenheiten erledigt. Verschiedene Versuche, Herrn Wagner ebenfalls in eine Ausbildung zu bringen, schlugen fehl, derzeit erhält er finanzielle Unterstützung durch die Sozialhilfe. Aktuell bemühen sich sein gesetzlicher Betreuer (mein Mann Andreas Maack) und seine Mutter um einen Therapieplatz für ihn, durch den eine Festigung seiner Persönlichkeit erreicht werden soll.
Trotz ihrer gesundheitlichen Lage kann Frau Manuela Thind ihre Enkelin Branda in der Zeit betreuen, in der deren Mutter, ihre Tochter Jasvina Thind, auf Grund ihrer Ausbildung abwesend und Branda nicht im Kindergarten ist. Wäre die Familie obdachlos oder würden Manuela und Jasvina Thind durch eine Behelfsunterbringung getrennt, müsste Frau Jasvina Thind ihr Ausbildung abbrechen, um ihr Kind zu betreuen. Herr Wagner ist wegen seiner Behinderung nicht fähig, allein zu leben und kommt darum auch als „Aufsichtsperson“ für seine Nichte während der Abwesenheit der Mutter nicht in Frage.
Das Gleiche würde natürlich zutreffen, wenn die Familie obdachlos ist und die ärztliche und pflegerische Versorgung für Frau Thind nicht mehr gewährleistet werden kann. Damit wäre Frau Thind außerdem in akuter Lebensgefahr.
Ich bitte Sie dringend, Ihren Einfluss geltend zu machen, um der Familie ein Verbleiben in der derzeitigen Wohnung zu ermöglichen, solange, bis die Stadt Stuttgart für sie eine andere Unterkunft gefunden hat.

Freitag, 21. Juli 2017

Samstag, 8. Juli 2017

Arbeit

https://www.heise.de/tp/features/Deutschland-Arbeit-schuetzt-nicht-vor-Armut-3766409.html
https://www.heise.de/tp/features/Deutschland-Arbeit-schuetzt-nicht-vor-Armut-3766409.html