Mittwoch, 28. Dezember 2016

#heiseshow: Darf man im Internet noch verlinken? - YouTube

Live übertragen am 15.12.2016
Mit der heftig kritisierten Link-Entscheidung hat das Landgericht Hamburg für Unsicherheit unter Internetnutzern gesorgt. Aber was bedeutet es überhaupt? Und welche Verantwortung trägt der EuGH? Diese und andere Fragen klären wir in der #heiseshow.
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Freitag, 16. Dezember 2016

15.12.2016: Ehemaliger AfD-Politiker von Volksverhetzung freigesprochen (neues-deutschland.de)

Ehemaliger AfD-Politiker von Volksverhetzung freigesprochen

Rechtsaußen-Politiker wollte Andersdenkende »an die Wand stellen« / Landgericht spricht ehemaligen Funktionär aus Salzwedel frei

Stendal. Das Landgericht Stendal hat einen früheren AfD-Funktionär aus Salzwedel vom Vorwurf der Volksverhetzung freigesprochen. Der 44-Jährige hatte im Internet dazu aufgerufen, politisch Andersdenkende »an die Wand zu stellen«. Aus Sicht der Richter erfüllte die Äußerung nicht den Tatbestand der Volksverhetzung, wie ein Sprecher des Landgerichts Stendal am Donnerstag sagte. Der Aufruf richte sich nicht, wie im Paragrafen vorgesehen, gegen eine klar abgrenzbare Gruppe.

Damit entschieden die Richter in der Berufungsverhandlung anders als die erste Instanz. Das Amtsgericht Gardelegen hatte das frühere Mitglied eines AfD-Kreisvorstandes im März wegen Volksverhetzung zu sechs Monaten auf Bewährung verurteilt. Der Freispruch ist noch nicht rechtskräftig.

Der Landtagsabgeordnete Sebastian Striegel (Grüne) zeigte sich enttäuscht. Vor dem Hintergrund, dass jemand erwiesenermaßen zu Hass und Gewalt aufgerufen habe, sei der Freispruch ein völlig falsches Signal, sagte Striegel. Er hatte den 44-Jährigen angezeigt und war auch als Zeuge geladen.
Trotz des Freispruchs muss der 44-Jährige Konsequenzen tragen. Die AfD schloss den Mann aus der Partei aus, wie Landeschef André Poggenburg sagte. »Er hat sich von der moralischen Linie der AfD verabschiedet und ist für uns nicht mehr tragbar.« dpa